Unternehmensgründung im EU-Ausland

Viele Unternehmensgründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz denken darüber nach, im Ausland ein Unternehmen zu eröffnen. Diese Maßnahme wird immer beliebter. Mittlerweile entscheiden sich mehr als 40 Prozent aller Industrieunternehmen für eine Gründung im europäischen Ausland. So verlockend vieles hierbei klingen mag, aber gibt es auch einige Nachteile, welche unbedingt bei der Unternehmensgründung zu beachten sind. Bei der Gründung im Ausland sind vor allem die bürokratischen Hürden zu beachten, welche es zu nehmen gibt.

Bürokratische Besonderheiten bei der Unternehmensgründung im EU-Ausland

Als Bürger eines EU steht es dem Gründer frei, eine Rechtsform für die Firma in Deutschland auszuwählen. Für den nötigen Notartermin benötigen ausländische Gründer eventuell zusätzliche Dokumente wie eine Übersetzung der Gründersurkunde sowie der sowie Legalisation oder der Satzung der jeweiligen Gründungsdokumente.

Neben dem üblichen Prozedere bei der Gründung kann es möglicherweise auch nötig sein, dass der Gründer einen Nachweis über die beruflichen Qualifikation bringen muss. Dieses ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dieser vorhat, einen Handwerksbetrieb zu öffnen, für welchen die Meisterpflicht gilt. Daher muss sich der Unternehmer vor der Gründung genau über die Voraussetzungen informieren, welche für die von ihm gewählte Branche bestehen.

Die Eröffnung des Geschäftskontos stellt din ausländischen Gründer oftmals ebenfalls vor ein großes Problem. Außerdem variieren die Voraussetzungen für die Eröffnung des Kontos je nach Bank und Land sehr stark. Ist der Unternehmer Bürger eines EU-Staates, dann ist die Eröffnung des Firmenkontos in Deutschland in aller Regel kein Problem. Bei den Gründern aus Drittstaaten gelten allerdings oft strengere Regeln bei der Eröffnung des Kontos.
Grundsätzlich kann jeder EU-Bürger das Unternehmen unkompliziert und schnell in Deutschland gründen. Auch sind alle EWR-Staaten von dieser Regelung eingeschlossen. Hierzu gehören die EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die Schweiz. In diesen Staaten gelten weitestgehend gesonderte Gesetze, welche die Gründung aus dem Ausland heraus erleichtern. Hierzu gehört das Recht auf Freizügigkeit sowie Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit. Damit sind für sämtliche EU-Bürger selbständige Arbeiten als Freiberufler und auch mit einer Gewerbeabsicht möglich.

Obwohl Unternehmensgründungen aus dem EU-Ausland nicht anders gehandelt werden als Gründungen in Deutschland, gibt es trotzdem bestimmte Rahmenbedingungen, welche bei der Gründung erfüllt sein müssen. Dazu zählen vor allem der Besitz des gültigen Aufenthaltstitels und eine Erlaubnis zur Niederlassung.

Voraussetzungen für die Unternehmensgründung im EU-Ausland

Generell sind Gründer, welche in Deutschland ein Unternehmen eröffnen möchten, nicht verpflichtet, die deutsche Sprache sicher zu beherrschen. Sie sollten jedoch bedenken, dass sie in der Geschäftstätigkeit eventuell besonders eingeschränkt sind, wenn sie ein Unternehmen in deutscher Sprache führen möchten, ohne die Sprachkenntnisse zu besitzen. So werden sie es zum Beispiel schwer haben, das Unternehmenskonzept einer Bank zu präsentieren und den nötigen Kredit zu beantragen. Die Analyse der Wettbewerber auf dem Markt in Deutschland wird durch fehlende Kenntnisse in der Sprache erschwert, genauso wie der Kontakt zu den Kunden.

Generell kann ein Unternehmer so gut wie in jedem Land in der Welt ein Unternehmen gründen. Am einfachsten ist die Gründung einer Firma in einem EU-Land. Hat der Gründer aber lediglich das Ziel das Unternehmen zu gründen um Steuern einzusparen, dann bietet sich ein Land an, welches zu den „Steueroasen“ zählt. Dies sind in Europa zum Beispiel die Schweiz oder Luxemburg. Aber auch Monaco, Liechtenstein, Andorra, Belgien, Gibraltar, Malta, die kanarischen Inseln oder Zypern sind für die Unternehmer steuerlich besonders attraktiv. In Zypern liegt die Körperschaftssteuer einer Zypern Firma nur bei 12,5% Steuer, Non Dom Residenten zahlen keine Dividendensteuer d.h. 12,5% endversteuert! Dienstleister wie die Privacy Management Group bieten die Firmengründung Zypern mit deutschsprachiger Beratung an.

Wer sich nun für ein EU-Land für die Gründung entscheidet, erspart sich oftmals viel Arbeit. Wenn der Gründer schon Bürger der EU ist, kann er in jedem EU-Land als Einzelunternehmer das Unternehmen gründen. Zudem steht es ihm offen, in einem der bekannten Länder eine Niederlassung oder eine eigene Tochtergesellschaft seines schon bestehenden Unternehmens zu gründen.