Home Business kann steuerlich lukrativ sein

Der Corona Irrsinn führt dazu, dass wir immer öfters von zu Hause arbeiten. Ein Zustand, der ohnehin in Zukunft zur Normalität werden soll. Mit 5G und der Cloud soll der Platz zu Hause, als Home Office, ein normaler Zustand in unserer Arbeitswelt werden. Aktuell ist es eher ein Zwang, der einige richtig einsam werden lässt, da niemand anders da ist und der andere durch Kinder in den Wahnsinn treibt. Der Mittelweg lässt sich in der Corona-Zeit schwer finden. Beim normalen Alltag ist das jedoch durchaus anders.

Dennoch gibt es beim Home Office viele Vorteile, vor allem steuerliche. Allerdings gehört eine gewisse Disziplin dazu. Der Chef ist weit entfernt. Der Fernseher, das Bett sind in Reichweichte und die Verlockung eine Pause zu machen oder einen Schwatz mit der netten Nachbarin sind groß. Home Office kann nur dann funktionieren, wenn wir diszipliniert arbeiten. Feste Zeiten beim Aufstehen und feste Pausen helfen dabei ganz besonders und gestalten die Zeit sogar dann produktiver, als im Büro. Damit der steuerliche Effekt zum Tragen kommt, müssen ebenfalls besondere Punkte beachtet werden.

Das Home Office bei der Steuer

Wer es richtig macht, kann viel, viel Geld absetzen. Allerdings ist das Finanzamt knallhart. Bestimmte Voraussetzungen müssen für das Home Office unbedingt erfüllt sein. Es ist übrigens normal, wenn sich der Sachbearbeiter vom örtlichen Finanzamt meldet und um einen Grundriss, sowie Fotos bittet. Hier gilt dann besondere Vorsicht. Einige verlangen statt Fotos eine Auflistung der Möbel und Einrichtungsgegenstände. Das  kann schnell zu einer Falle werden. Wer dabei eine Schlafcouch einführt oder ein Gästebett, was vielleicht auch im Home Office steht, fällt durch.

Doch kommen wir zu der Hauptvoraussetzung. Das Home Office muss ein für sich abgeschlossener Raums ein. Also ein Raum mit einer Tür. Ein reines Büro. Eine Büroecke gilt steuerlich nicht als Home Office, ebenso natürlich auch nicht der Tisch in der Küche. Warum eine Schlafcouch Probleme bereiten kann, lässt die zweite Voraussetzung darlegen. Maximal 10 Prozent darf die Nutzung für den privaten Zweck beanspruchen. Eine Schlafcouch lässt vermuten, dass hier eine weitergehende private Nutzung erfolgt. Hilfreich kann bei der ersten Beurteilung auch eine Steuerberater oder eine der Steuerapps sein. Zeit und Geld sparen mit mobilen Apps, die bei der Einstufung helfen, sind durchaus sinnvoll.

Der Steuereffekt

Interessant ist nun der steuerliche Effekt. Rechnen Sie einmal den genauen Anteil der Quadratmeter im Home Office aus. Diese Größe können Sie nun steuerlich geltend machen (einfach mal bei der Miete den Betrag für diese Fläche ausrechnen). Aber nicht nur den Raum können Sie so Monat für Monat steuerlich geltend machen, sondern auch Strom, Gas. Wichtig: Wenn nur ein Internetanschluss besteht, sollte dieser besser nur anteilig abgesetzt werden. Haben Sie aber einen zweiten, nur für das Home Office, kann dieser steuerlich voll abgesetzt werden. Ebenso wie die Kaffeemaschine und der Kaffee, die nur im Home Office stehen. Sogar das WC-Papier kann anteilig abgesetzt werden.

Wer es clever angeht und sich dabei an den Voraussetzungen des Finanzamtes orientiert, wird eine Menge pro Monat absetzen können.